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ISBN/EAN: 978-3-593-50803-0
Einband: Paperback
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Auflage:
1. Auflage 2017
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Erschienen am:
17.08.2017
17.08.2017
Sprache:
Deutsch
Deutsch
Umfang:
265 S.
265 S.
Format (T/L/B):
1.6 x 21.3 x 14.1 cm
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Hersteller:
Beltz Verlagsgruppe GmbH & Co. KG
info@campus.de
Werderstr. 10
DE 69469 Weinheim
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NS-Euthanasie und internationale Öffentlichkeit
Die Rezeption der deutschen Behinderten- und Krankenmorde im Zweiten Weltkrieg
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Über Thorsten Noack
Thorsten Noack arbeitet als Arzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und ist Dozent am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Universität Düsseldorf.
Leseprobe
Das vergessene Wissen Als die Alliierten Deutschland eroberten, waren die Zeugnisse unvorstell-barer Verbrechen allgegenwärtig. Vor allem die breite Berichterstattung unmittelbar aus den befreiten Lagern führte 1945 in eindrucksvollen Bil-dern die Bestialität des NS-Regimes vor Augen. Auch auf einige psychiatrische Anstalten, in denen noch deutlich sichtbare Spuren exzessiver Gewalttaten existierten, wurde die internationale Öffentlichkeit aufmerksam. Im Zentrum der US-amerikanischen Berichterstattung stand dabei fast ausschließlich die idyllisch gelegene hessische Heil- und Pflegeanstalt Ha-damar, ein großes Zentrum des Mordens, das die Tagespresse wie viele Konzentrationslager als "slaughterhouse", "death mill" und "murder facto-ry" bezeichnete. Zum ersten Mal erschienen Anfang April, zwei Tage nach der Befreiung durch die zweite Division der Ersten US-Armee, Arti-kel über Hadamar in überregionalen Zeitungen. Bislang war nichts über diese Einrichtung und ihre Funktion bekannt geworden. Wie andere Zei-tungen berichtete die Washington Post, dass, von Berlin aus gesteuert, seit Kriegsbeginn 20.000 politische Gefangene, Zwangsarbeiter und Juden in Hadamar umgebracht worden seien, was die renommierte Tageszeitung "mercy killings" (unter Verwendung der Anführungszeichen) nannte. Nach einem Protestbrief des Münsteraner Bischofs von Galen und dem Aufbegehren der lokalen Bevölkerung sei die Mordmethode von Gas auf Injektionen umgestellt und die Toten seien nicht mehr verbrannt, sondern in Massengräbern verscharrt worden. Die Gestapo, so der laut Washington Post auskunftswillige ärztliche Leiter, habe die Menschen für psychisch krank erklärt und die Morde angeordnet. Nicht geisteskranke Anstaltsinsassen, sondern geistig Gesunde seien in Wirklichkeit Opfer geworden. Die ersten Presseberichte, in die augenscheinlich auch exkulpatorische Darstellungen des Anstaltspersonals eingingen, vermengten Informationen über unterschiedliche Stadien der NS-Euthanasie und waren teilweise falsch. Entgegen des ersten Eindrucks, den die US-amerikanischen Jour-nalisten vor Ort erhielten, waren in der Einrichtung vor allem behinderte und psychisch kranke "Volksgenossen" ermordet worden. Doch hatten, wie ich im Folgenden unter anderem darstellen möchte, schon im Krieg die verzerrte Benennung der Hauptopfergruppe und die Heroisierung des Widerstandes die Berichterstattung über die NS-Euthanasie in den Verei-nigten Staaten geprägt. So prominent die Schlagzeilen in den Tagesmedien über Hadamar wa-ren, so prioritär war für die Amerikaner die strafrechtliche Ahndung der dort verübten Verbrechen. Diese wurden zum Gegenstand des ersten Kriegsverbrecherprozesses in der US-amerikanischen Zone, der vom 8. bis 15. Oktober 1945 vor einem Militärgericht in Wiesbaden stattfand. Thematisiert wurde der Mord an fast 500 Zwangsarbeitern seit Juli 1944, die Ahndung der Verbrechen an Patienten mit deutscher Staatsbür-gerschaft sollte deutschen Gerichten überlassen werden. Während des Prozesses berichteten am 12. Oktober einige Zeitungen, dass dem Zeugen Hans Quambusch zufolge, in der Kriegszeit Oberstaatsanwalt am Landge-richt Wiesbaden, ein schriftlicher "Führerbefehl" zur Krankentötung exis-tiert habe. Sein Vorgesetzter sei 1941 nach Berlin beordert worden, wo ihm eine Kopie des Dokuments gezeigt worden sei. Hitlers Befehl habe sich allerdings nicht auf Ausländer bezogen. Das USamerikanische Gericht schenkte Quambuschs Aussage Glauben. Tatsächlich hatte das Reichsjustizministerium am 23. und 24. April 1941 alle Generalstaatsanwälte und Präsidenten der Oberlandesgerichte, also die höheren Vertreter der Zivil und Strafgerichtsbarkeit, in das ehemalige Preußische Abgeordnetenhaus nach Berlin eingeladen. Auf der Tagung, an der etwa 100 Personen teilnahmen, war auch das geheime Schreiben Hitlers präsentiert worden. Vermutlich hatte es sich bei dem Exemplar um die Kopie gehandelt, die der wenige Wochen zuvor im Januar 1941 verstorbene Reichsjustizminister Franz Gürtner aufbewahrt hatte. Das vom Oktober 1939 auf den Kriegsbeginn am 1. September zurückdatierte Dokument hatte allerdings keinen Befehl enthalten, wie die Zeitungen zunächst berichteten. Hitlers Begleitarzt Karl Brandt und Philipp Bouhler, Leiter der Kanzlei des Führers, waren, so die euphemistische Tarnsprache, "unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann." Das Schriftstück, das die "klassische" medizinische Sterbehilfe schwer kranker Menschen zu thematisieren schien, konnte eine starke Wirkung entfalten. Aufgrund der Verehrung und Stellung Hitlers vermochte es skeptische Stimmen zum Verstummen zu bringen und dem Handeln der Verantwortlichen eine weitreichende Legitimation zu verleihen. Wenige Tage vor Hans Quambusch hatte Karl Brandt in einer Ver-nehmung in Nürnberg am 1. Oktober die Existenz des Schriftstücks kurz erwähnt, dabei allerdings unterschlagen, dass er einer der beiden Bevoll-mächtigten Hitlers gewesen war; zu dieser Zeit gelang es ihm noch, seine Rolle in der ersten Phase der NS-Euthanasie, der "Aktion T4", zu verber-gen. Doch einige Wochen später, am 17. Dezember 1945, konnte der amerikanische Ankläger im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Robert Storey, Gürtners Kopie des Ermächtigungsschreibens vor Gericht präsentieren. Das Dokument, die einzige überlieferte schriftliche Anweisung Hitlers, die sich, wenn auch verklausuliert, auf einen Massenmord mit genozidalem Charakter bezog, war im Rahmen der umfangreichen Vorermittlungen zum Prozess entdeckt worden. Die USamerikanische Berichterstattung über Hadamar und die Entdeckung des Ermächtigungsschreibens demonstrieren, was für die gesamte Nachkriegszeit gilt: Auch wenn die Pressetexte an die Darstellungsweise aus der Kriegszeit anknüpften, war das Bewusstsein dafür, dass in den frühen 1940er Jahren einmal ein Wissen über die Behinderten und Krankenmorde existiert hatte, angesichts der turbulenten ereignisreichen Zwischenzeit und des Bekanntwerdens des Massenmordes in Osteuropa kaum mehr präsent. Dieses (heute noch) weitgehend verschüttete Wissen wird durch die vorliegende Arbeit, die auf einer Fülle verschiedener Quellen beruht, wie-der zugänglich gemacht. Die komparatistisch angelegte Studie analysiert die Rezeption der NS-Euthanasie in drei Ländern, in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien sowie in der Schweiz. Angesichts der die Vorstellungskraft übersteigenden Dimension des industriellen Mas-senmordes und aufgrund des Kriegskontextes, der Berichte über derartige Verbrechen schnell in den Verdacht geraten ließ, interessengeleitet, über-trieben oder gar fiktiv zu sein, richtet die Untersuchung ein besonderes Augenmerk auf die Darstellungsweisen und die Bewertungen der Nachrichten aus Deutschland. Die Auswahl der Länder liegt vor allem in der militärischen und politischen Landkarte der damaligen Zeit begründet: Die einzigen demokratischen Staaten in Europa, die nicht von Deutschland besetzt wurden, waren Schweden, die Schweiz und Großbritannien. Die Schweiz eignet sich besonders deshalb für eine Untersuchung, weil sie als einziger politisch neutraler und nicht von Deutschland besetzter Staat in Zentraleuropa übrig geblieben war, der eine gemeinsame Grenze mit dem Reich besaß und in einem regen Austausch mit seinem großen bedrohlichen Nachbarn stand. Die Vermutung liegt nahe, dass zahlreiche Nachrichten etwa über die dip-lomatischen Vertretungen in Deutschland sowie über den Grenzverkehr das Land erreichten. Die Wahl von Großbritannien und den Vereinigten Staaten ist in der politischen Bedeutung dieser Länder begründet. Groß-britannien kämpfte zu der Zeit, als die NS-Euthanasie international be-kannt wurde und die daher im Fokus der Untersuchung steht (erste Jah-reshälfte 1941), als letzter verbliebener Kriegsgegner gegen Deutschland. Die So...